Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1 Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der STEILBERGAUF – Ferdinand Buchenberger (nachfolgend Steilbergauf genannt).
1.2 Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch selbst im Falle der Lieferung nicht Vertragsbestandteil.
1.3 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen und/oder Ergänzungen sowie Änderungen abgeschlossener Verträge bedürfen der Schriftform.

2. Angebot & Vertragsabschluss

2.1 Angebote von Steilbergauf sind – insbesondere hinsichtlich Preise, Menge, Lieferfrist und Nebenleistungen – freibleibend und unverbindlich.
2.2 Mit Bestellung erklärt der Kunde verbindlich, die Lieferung oder Leistung erwerben zu wollen. Steilbergauf ist berechtigt, das Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach Eingang anzunehmen (schriftlich oder durch Auslieferung). Ergänzend gelten diese Geschäftsbedingungen.
2.3 Steilbergauf behält sich Abweichungen von Angebotsunterlagen aufgrund rechtlicher oder technischer Normen vor.

3. Installation, Schulung & Beratung

3.1 Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Installation gelieferter Software selbst verantwortlich. Installation, Schulung oder Einweisung durch Steilbergauf erfolgen nur bei gesonderter Vereinbarung und werden extra berechnet.
3.2 Bei Vereinbarung stellt der Kunde benötigte Bedingungen und Arbeitsraum bereit.
3.3 Auskünfte bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

4. Untersuchungs- und Rügepflicht; Leistungsumfang

4.1 Vollkaufleute müssen gelieferte Software unverzüglich prüfen und Fehler Steilbergauf sofort melden.
4.2 Steilbergauf darf Leistungen durch Dritte erbringen lassen.
4.3 Steilbergauf ist zu Teillieferungen berechtigt.

5. Preise

5.1 Preise verstehen sich netto exklusive Verpackung und Fracht zzgl. Umsatzsteuer. Maßgeblich sind Preise der Auftragsbestätigung.
5.2 Dienstleistungen ohne Festpreis werden nach aktueller Preisliste vergütet.
5.3 Bei Lieferfristen > 4 Monate gelten die Preise zum Lieferzeitpunkt.

6. Lieferfrist

6.1 Fristen sind nur bei schriftlicher Zusage verbindlich.
6.2 Auftragsänderungen heben vereinbarte Termine auf.
6.3 Lieferfristen verlängern sich bei höherer Gewalt (z. B. Streik).

7. Annahmeverzug des Kunden

7.1 Bei Annahmeverzug kann Steilbergauf nach 14-tägiger Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder 30 % des Auftragswerts als Schadensersatz verlangen (abweichender Nachweis möglich).

8. Gefahrübergang, Gewährleistung

8.1 Standardsoftware kann fehlerbehaftet sein; Steilbergauf macht keine Kompatibilitätszusagen.
8.2 Bei Installation durch Steilbergauf testet der Kunde die Software unverzüglich und erklärt schriftlich die Abnahme bei vertragsgerechtem Lauf.
8.3 Mängelbeseitigung erfolgt durch Nachbesserung, Austausch oder neue Releases. Bei Fehlschlagen stehen Herabsetzung oder Vertragsrücktritt zu.
8.4 Gewährleistungsansprüche müssen schriftlich mit Fehlerbeschreibung geltend gemacht werden.
8.5 Gewährleistung entfällt bei Verstoß gegen Prüfpflicht (4.1) oder nachträglichen Softwareänderungen.

9. Haftung

9.1 Steilbergauf haftet nur bei Verletzung von Kardinalpflichten oder grober Fahrlässigkeit/Vorsatz.
9.2 Ausgeschlossen sind atypische Folgeschäden und Schäden, die der Kunde durch zumutbare Maßnahmen (z. B. Datensicherung) hätte verhindern können.

10. Zahlung

10.1 Zahlungen sind sofort fällig. Bei Verzug sind Verzugszinsen (5 % über Bundesbank-Diskontsatz) fällig.
10.2 Aufrechnung oder Zurückbehaltung sind nur bei anerkannten Gegenansprüchen zulässig.

11. Eigentumsvorbehalt

11.1 Steilbergauf behält Eigentum an Programmträgern und Nutzungsrechte bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung. Bei Vollkaufleuten gilt dies bis zur Begleichung aller Forderungen.
11.2 Der Kunde verwahrt Vorbehaltsware sorgfältig und versichert sie auf eigene Kosten.
11.3 Bei Vertragsverstößen (z. B. Zahlungsverzug) darf Steilbergauf Ware zurücknehmen oder verwerten.
11.4 Steilbergauf kann Vorbehaltsware während der Bürozeit ohne Anmeldung abholen.
11.5 Eigentumsvorbehalt oder Herausgabeverlangen gelten nicht als Vertragsrücktritt.
11.6 Der Vorbehalt wird auf Kundenanfrage freigegeben, wenn der Sicherungswert die Forderungen um >20 % übersteigt.

12. Umfang der Rechtseinräumung

12.1 Der Kunde erwirbt keine Urheber- oder Verwertungsrechte, sofern nicht schriftlich anders vereinbart. Schutzrechtshinweise sind zu beachten.
12.2 Ohne gesonderte Vereinbarung erwirbt der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht (nur für Sicherung/Installation). Netzwerknutzung bedarf separater Rechtseinräumung.
12.3 Softwarebearbeitung ist unzulässig, sofern nicht gesetzlich erforderlich oder vereinbart.

13. Schutzrechte Dritter

13.1 Der Kunde muss Steilbergauf über Schutzrechtsverletzungen Dritter unverzüglich informieren und die Rechtsverteidigung überlassen. Steilbergauf kann notwendige Änderungen vornehmen.

14. Abtretbarkeit von Ansprüchen

14.1 Der Kunde darf Ansprüche aus Verträgen mit Steilbergauf ohne Zustimmung nicht abtreten oder übertragen.

15. Datenschutz

15.1 Der Kunde ermächtigt Steilbergauf, erhobene Daten im Rahmen des BDSG (§ 26) zu verarbeiten.

16. Schlussbestimmungen

16.1 Die Bedingungen bleiben bei Teilunwirksamkeit im Übrigen verbindlich. Unwirksame Teile werden durch wirtschaftlich nahe Bestimmungen ersetzt.
16.2 Es gilt deutsches Recht (ausgenommen UN-Kaufrecht).
16.3 Erfüllungsort ist Murnau. Gerichtsstand für Kaufleute oder Auslandssitz: Garmisch-Partenkirchen (Sitz von Steilbergauf) oder Sitz des Kunden.